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Insolvenzsteuerrecht

Sie benötigen als Insolvenzverwalter oder Gläubiger steuerliche oder betriebswirtschaftliche Unterstützung? Dann können Sie auf uns zählen.

Wir kümmern uns um Ihre Themen:

  • Steuerliche Rechtswahrung die Höhe der Steuern betreffend (Einsprüche; finanzgerichtliche Klageverfahren)
  • Abwehr von „behaupteten“ Masseforderungen des Finanzamts bzw. Verweis auf die Anmeldung zur Insolvenztabelle (z.B. bei Erfüllungsablehnung des Insolvenzverwalters)
  • Realisierung von Vorsteuererstattungen zugunsten der Masse bei Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters
  • Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Masse
  • Beratung bei der Anfechtung von (vor Insolvenzeröffnung geleisteten) Steuerzahlungen
  • Begleitung bei der Umsetzung der neuen Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft im vorläufigen Insolvenzenzverfahren
  • Geltendmachung der Vorsteuer aus der Schlussverteilung an die Lieferanten zugunsten der Masse (steuerliche Durchsetzung; Berechnungsmethodik)
  • Rechnungswesen/Deklaration (Finanz- und Lohnbuchhaltung; Umsatzsteuer-Voranmeldungen getrennt nach den vorinsolvenzlichen, innerinsolvenzlichen und freigegebenen „Unternehmensteilen“)
  • Erstellung von Liquiditätsplänen zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit, (für Aussagen des Fortbestands des Unternehmens und zur Einleitung der notwendigen und potentiellen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Finanzkraft der Krisenunternehmen = rettender Liquiditätsplan)
  • Bescheinigung nach § 270b InsO für Zwecke der Eigenverwaltung unter Begleitung eines Sachwalters (Insolvenzverwalters) fundierte Planungsrechnung zur Rückgewinnung der Ertragskraft = langfristige Sanierung, hierzu Ausarbeitung der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen mit begleitender Umsetzung dgl.
  • Erarbeitung von Umstrukturierungskonzepten für Unternehmensgruppen, um Synergie- und Kostensenkungseffekte zu erreichen, unter Beachtung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
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