Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mandanten,
die Digitalisierung schreitet weiter voran, auch wenn das nicht immer so scheint.
Kürzlich hat der Bundesrat dem Wachstumschancen-Gesetz zugestimmt. Darin ist auch der Themenkomplex „E-Rechnung“ geregelt. Eine elektronische Rechnung ist ein elektronisch erzeugter strukturierter Datensatz –also keine pdf-Datei, die per E-Mail versandt wird. Dieser Datensatz wird über Plattformen ausgetauscht und kann direkt in der Buchhaltung von Sender und Empfänger verarbeitet werden.
Der Gesetzgeber schreibt nun vor, dass ab 01.01.2025 die E-Rechnung im B2B-Geschäft die Regel wird. Es ist möglich, bis zum 31.12.2026 die Rechnung noch in Papier zu erzeugen, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz kleiner TEUR 800 gilt dies noch bis zum 31.12.2027.
Auf jeden Fall müssen Sie gerüstet sein, ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Ihre EDV kann dies vielleicht schon, eventuell ist aber eine Aufrüstung notwendig.
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Die DATEV eG bietet eine eigene Plattform zum Austausch von E-Rechnungen an, aber auch andere Anbieter sind am Markt tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Dr. Stilz Behrens & Partner mbB