Die Finanzverwaltung hat die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet (vgl. auch das BMF-Schreiben vom 21.04.2022):
Die neue Version 2.3, welche für Aufzeichnungen, die ab dem 01.07.2022 erfolgen, zwingend anzuwenden ist, kann über folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
Sie soll eine einheitliche Bezeichnung der Dateien und Datenfelder bzw. Strukturierung sicherstellen – unabhängig davon, welches elektronische Aufzeichnungssystem das Unternehmen nutzt – und kommt im Rahmen von Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen zum Einsatz. Die Daten sind vom Unternehmen hierfür auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.