Das Land Baden-Württemberg hat seit dem 01.02.2021 ein neues Programm namens „Tourismusfinanzierung Plus“ aufgelegt.
Was beinhaltet das Förderprogramm - kurzgefasst?
- Tourismusfinanzierung Plus = Förderdarlehen + Tilgungszuschuss
- ein zinsverbilligtes Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss durch die L-Bank
- Tilgungszuschuss: max. 25 % bzw. bis zu 200.000 Euro des Bruttodarlehensbetrages
- für kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) in Baden-Württemberg
- Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen, z.B.: Modernisierungen & Sanierungen von Gebäuden, Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen sowie Neubauten und Investitionen in eine touristische Einrichtung, Investitionen im Rahmen von Betriebsübernahmen
Ausführliche Beschreibung des Förderprogrammes
Welche Voraussetzungen bestehen?
- Das Unternehmen ist ein Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung).
- Das Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition (Bedingung: weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal EUR 50 Mio (oder eine Bilanzsumme von maximal EUR 43 Mio)).
Was können Sie finanzieren?
- Erweiterung oder Modernisierung bestehender Betriebe
- Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
- Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtung, Fahrzeuge, Übernahmepreis für das Unternehmen
Was können Sie nicht finanzieren?
- Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
- Betriebsmittel und Warenlager
- Wohnwirtschaftliche Vorhaben
Wie lauten die Konditionen für das Förderprogramm?
- Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
- Neu ab 01.02.2021: zusätzlicher Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre; tilgungsfrei 0–3 Jahre
- Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
- Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M. auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
- Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- Aktuelle Zinssätze laut Konditionenübersicht der L-Bank
- Der Tilgungszuschuss fällt unter die De-Minimis-Regelung (EU-Beihilferecht), wobei es Ausnahmen geben kann.
Wie gehen Sie vor?
- Sie stellen bei der Hausbank den Antrag für das Förderdarlehen zusammen mit dem Förderantrag für den Tilgungszuschuss. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
- Sie schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.
Was passiert nach Abschluss der Investition?
- Nach erfolgreicher Durchführung der Investition wird der Tilgungszuschuss für das Darlehen gewährt.
- Das heißt: das Darlehen muss nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Was passiert bei fehlenden Sicherheiten?
- Die Hausbank kann eine Kombi-Bürgschaft 50 beantragen.
- Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für diese Förderdarlehen.
- Verbürgt werden 50% des Förderdarlehens
- Gewährt durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Der Link zum Förderprogramm der L-Bank: (Abrufdatum: 05.02.2021)
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html
Der Link zu den Förderkonditionen: (Abrufdatum: 05.02.2021)