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Neues Förderprogramm für Gastronomie und Tourismus

https://www.stilz-partner.de/aktuelles/kanzlei_news/

Das Land Baden-Württemberg hat seit dem 01.02.2021 ein neues Programm namens „Tourismusfinanzierung Plus“ aufgelegt.

Was beinhaltet das Förderprogramm - kurzgefasst?

  • Tourismusfinanzierung Plus = Förderdarlehen + Tilgungszuschuss
  • ein zinsverbilligtes Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss durch die L-Bank
  • Tilgungszuschuss: max. 25 % bzw. bis zu 200.000 Euro des Bruttodarlehensbetrages
  • für kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) in Baden-Württemberg
  • Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen, z.B.: Modernisierungen & Sanierungen von Gebäuden, Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen sowie Neubauten und Investitionen in eine touristische Einrichtung, Investitionen im Rahmen von Betriebsübernahmen

Ausführliche Beschreibung des Förderprogrammes

Welche Voraussetzungen bestehen?

  • Das Unternehmen ist ein Tourismusbetrieb (z. B.: Hotel, Gaststätte, Campingplatz oder Ferienwohnung).
  • Das Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition (Bedingung: weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal EUR 50 Mio (oder eine Bilanzsumme von maximal EUR 43 Mio)).

Was können Sie finanzieren?

  • Erweiterung oder Modernisierung bestehender Betriebe
  • Betriebsübernahmen mit anschließender Umgestaltung
  • Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtung, Fahrzeuge, Übernahmepreis für das Unternehmen

Was können Sie nicht finanzieren?

  • Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
  • Betriebsmittel und Warenlager
  • Wohnwirtschaftliche Vorhaben

Wie lauten die Konditionen für das Förderprogramm?

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
    • Neu ab 01.02.2021: zusätzlicher Tilgungszuschuss
  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre; tilgungsfrei 0–3 Jahre
  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M. auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Aktuelle Zinssätze laut Konditionenübersicht der L-Bank
  • Der Tilgungszuschuss fällt unter die De-Minimis-Regelung (EU-Beihilferecht), wobei es Ausnahmen geben kann.

Wie gehen Sie vor?

  • Sie stellen bei der Hausbank den Antrag für das Förderdarlehen zusammen mit dem Förderantrag für den Tilgungszuschuss. Ein separater Antrag ist nicht notwendig.
  • Sie schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.

Was passiert nach Abschluss der Investition?

  • Nach erfolgreicher Durchführung der Investition wird der Tilgungszuschuss für das Darlehen gewährt.
  • Das heißt: das Darlehen muss nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Was passiert bei fehlenden Sicherheiten?

  • Die Hausbank kann eine Kombi-Bürgschaft 50 beantragen.
  • Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für diese Förderdarlehen.
  • Verbürgt werden 50% des Förderdarlehens
  • Gewährt durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg 

Der Link zum Förderprogramm der L-Bank: (Abrufdatum: 05.02.2021)

https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html

Der Link zu den Förderkonditionen: (Abrufdatum: 05.02.2021)

https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=08212000-01-0002&consent_type=NONE&query=1&knr=08212000-01&template=KF8605&print=1&direktstart=1&reset=0&j=t.pdf

Erscheinungsdatum:

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Dr. Stilz Behrens & Partner mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
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