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Das Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

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Bereits mit unserem Beitrag aus dem Oktober 2020 zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schräglage gerieten, hatten wir dargestellt, dass die im Sommer des letzten Jahres eingeführte Sonderregelung zunächst über den 30. September 2020 und dann auch über den 31. Dezember 2020 bis einschließlich 30. April 2021 verlängert wurde.

D. h. in diesem Zeitraum mussten Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich hätten Insolvenz beantragen müssen, gerade keinen solchen weitreichenden Antrag stellen. Mit dieser Regelung sollte die deutsche Wirtschaft vor einer Welle von Insolvenzen geschützt werden.

Mit Ablauf des Monats April 2021 hat diese Sonderregelung an Geltung verloren, so dass seit dem 1. Mai 2021 deutsche Unternehmen wieder ganz normal der Insolvenzantragspflicht unterfallen. Die deutsche Politik erwartet nach Auslaufen der Sonderregelung nun keine Welle von Insolvenzen mehr, so dass sie davon abgesehen hat, diese Regelungen über den 30. April 2021 hinaus zu verlängern.

Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich diese Einschätzung, dass nun nicht mit reihenweisen Insolvenzanträgen zu rechnen sein wird, richtig ist.

Hinweis:

Sämtliche Geschäftsführer deutscher Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, müssen nun aber wieder im Falle wirtschaftlich schwieriger Zeiten Tag für Tag ganz genau prüfen, ob die Voraussetzungen zur Stellung eines Insolvenzantrags vorliegen, Stichwort: positive Fortführungsprognose.

Es gilt somit folgender Grundsatz:

Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, muss durch die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern, also unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Haben Sie hierzu nähere Fragen und stehen Sie gegebenenfalls aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation in der Gefahr, einen solchen Antrag stellen zu müssen und zu verpassen, kommen Sie gerne auf uns zu, wir werden die Situation mit Ihnen analysieren und eine weitere Strategie und natürlich alle Ihre Fragen mit Ihnen klären.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns! Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Recht. Umfangreiches Fachwissen haben wir u.a. zu den Themen internationales Steuerrecht, Unternehmensnachfolge und Arbeitsrecht.

Dr. Stilz Behrens & Partner mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
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