Besteuerung der Energiepreispauschale potenziell rechtswidrig / auf dem Prüfstand
Im September 2022 wurde über den Arbeitslohn eine Energiepreispauschale von € 300,00 ausbezahlt, bei Gewinneinkünften wurden die Einkommensteuer-Vorauszahlungen entsprechend gemindert. Rentner haben die EPP über den Rentenbezug erhalten.
Die Energiepreispauschale unterliegt dem Lohnsteuerabzug bzw. ist zu versteuern.
Dies ist kritisch zu sehen, weil...