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Nachfolgeregelung

Ihre Unternehmensnachfolge oder die Übertragung von privatem Vermögen sollten Sie frühzeitig planen. Sie erfordert eine seriöse Beratung mit Fingerspitzengefühl.

Egal, ob Sie erwägen, Ihr Unternehmen an einen geeigneten Nachfolger - ggf. aus dem Kreis Ihrer Familie - zu übergeben, über die Gründung einer Stiftung Zukunftssicherheit zu schaffen oder Ihr Unternehmen zu veräußern - wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung und deren Umsetzung. Wir beraten Sie mit unserer Erfahrung und der notwendigen Sensibilität in allen Fragen zur Regelung der Unternehmensnachfolge (und/oder Übertragung von privatem Vermögen). Das beginnt mit der Berücksichtigung von Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag und setzt sich fort in testamentarischen bzw. erbvertraglichen Regelungen sowie Eheverträgen.

Wir entwickeln individuelle Übergabeverträge, die alle erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Aspekte berücksichtigen. Wir sorgen dabei für die ausreichende Absicherung von Ihnen als Übergeber und Ihrem Ehepartner zu Lebzeiten. Zusammen mit Ihnen gestalten wir letztwillige Verfügungen und Erbverträge. Wir helfen Ihnen hierdurch, Generationskonflikte zu vermeiden. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Fragen.

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